Für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management (AMM) müssen folgende Qualifikationen nachgewiesen werden:
- Der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss. Der Nachweis wird durch Vorlage des Abschlusszeugnisses geführt. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Prüfungskommission.
- Ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Automotive and Mobility Management.
- Bitte beachten Sie: Erst nach Vorlage Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen wird Ihre Zulassung geprüft. Ohne Vorlage von Zeugnissen ist eine verbindliche Aussage nicht möglich. Vorabauskünfte per Mail oder Telefon über Chancen zur Zulassung können nicht gegeben werden.
Aktuell werden ca. 12-15 Studierende pro Semester zugelassen.
Hier finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Der folgende Link enthält Informationen für Bewerber/innen aus dem Ausland zum Bewerbungsverfahren.
HINWEIS zu 180 ECTS:
Kann ich mich bewerben, auch wenn ich mein bisheriges Bachelorstudium mit weniger als 210 ECTS (i.d.R. 180 ECTS) abgeschlossen habe?
Eine Bewerbung für den Master AMM ist auch mit weniger als 210 ECTS möglich, jedoch müssen die Nachweise zum Ausgleich der fehlenden 30 ECTS bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines wirtschaftswissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen Bachelorstudiums entsprechen
oder - den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen Bachelorstudiums entsprechen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus den Dokumenten der Nachweis über die berufspraktischen Leistungen oder zusätzlich zum Erstabschluss erbrachten praktischen oder theoretischen Leistungen im Umfang von 30 ECTS deutlich erkennbar sein muss, dass es sich um zusätzlich zum Bachelorstudium erworbene 30 ECTS handelt. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung von Seiten der Hochschule erfolgen, aus dem hervorgeht, dass keine Anrechnung der ECTS / des Praktikums im Erststudium stattgefunden hat. Die Dauer der berufspraktischen Leistungen außerhalb des Studiums oder zusätzlich zum Erstabschluss erbrachten praktischen Leistungen, sollten mindestens 20 Wochen in Vollzeit entsprechen. Zudem muss das Praktikumszeugnis in amtlich beglaubigter Form zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Wir empfehlen den Bewerbern in beiden Fällen, möglichst aussagekräftige Unterlagen einzureichen, aus denen die Prüfungskommission sofort die inhaltlichen Aspekte eindeutig nachvollziehen kann.
Näheres entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung.