Bachelorbewerbung

Informationen zur Bachelorbewerbung finden Sie hier

Studierende laufen auf der Campuswiese in einer Reihe Richtung Kamera

Studienangebot

Eine Auflistung des Studien- angebots der THI finden Sie hier

Masterbewerbung

Informationen zur Masterbewerbung finden Sie hier

Zulassung

Je nach Studiengang können Bewerber mit unterschiedlichen Zulassungszeitpunkten rechnen

Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt (Verfahren mit Hochschulstart)

Zulassungsbescheide werden einige Tage nach Umwandlung des Zulassungsangebots in eine Zulassung im Portal von Hochschulstart über das PRIMUSS-Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Ingolstadt zur Verfügung gestellt.

Ablehnungs- und Ausschlussbescheide werden von Hochschulstart Ende Februar (für Bewerbungsverfahren für das Sommersemester) und Ende August (für Bewerbungsverfahren für das Wintersemester) zur Verfügung gestellt.

Bachelorstudiengänge zulassungsfrei (Verfahren ohne Hochschulstart)

die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide können Anfang bis Mitte Februar (für das Sommersemester) und Anfang bis Mitte August (für das Wintersemester) erwartet werden.

Bachelorstudiengänge höheres Semester

Aufgrund der zusätzlich notwendigen Anrechnungs- und Eingruppierungsprozesse sind die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide bei den Bewerbungen für ein höheres Semester Mitte September (für das Wintersemester) bzw. Mitte bis Ende Februar (für das Sommersemester) zu erwarten.

Masterstudiengänge

die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide können Anfang bis Mitte Februar (für das Sommersemester) und Anfang bis Mitte August (für das Wintersemester) erwartet werden.

Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren können manchmal ein- bis zwei Wochen zusätzlich benötigt werden, da nach Ende des Bewerbungszeitraums noch das Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss.

Für Details zum Zulassungsverfahren lesen Sie gerne unser Informationsblatt zum Zulassungsverfahren (pdf).

Der NC (numerus clausus) / Grenzwerte vergangener Verfahren

Ein NC entsteht immer dann, wenn für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr gültige Bewerbungen als Studienplätze vorliegen. Dann wird auf Basis der Durchschnittsnoten eine Rankingliste aller Bewerber erstellt, der Bewerber auf Platz 1 bekommt zuerst einen Platz, der Bewerber auf Platz 2 bekommt danach einen Platz  usw. Die Durchschnittsnote des letzten Bewerbers, der eine Zulassung, oder ein Zulassungsangebot (bei Verfahren mit Hochschulstart) erhält, ist der Numerus Clausus des Verfahrens.

Der NC kann also in Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerber und deren Durchschnittsnoten von Verfahren zu Verfahren schwanken, weswegen die Grenzwerte der vergangenen Semester lediglich als grobe Orientierung dienen können.

Hier finden Sie die Grenzwerte der vergangenen Semester:

Termine und Informationen zur Immatrikulation

Bei bestimmten Studiengängen existieren aus Prozessgründen leicht abweichende Immatrikulationsprozesse, letztendlich ausschlaggebend ist immer der auf dem Zulassungsbescheid beschriebene Prozess.

Hier finden Sie einen Überblick über den weiteren Prozess nach Erhalt eines Zulassungsbescheids

Notwendige Dokumente zur Immatrikulation:

Informationsblatt (pdf) zur Vorbildung und zum Vorstudium.

Immatrikulationstermine:

Die Online-Immatrikulationstermine (vorläufige Immatrikulation) finden Sie in unserem Informationsblatt zu den Immatrikulationsterminen (pdf).

Sonstige nützliche Informationen für den Zeitraum nach Ihrer endgültigen Immatrikulation:

Kontakt Studienbewerbung

Kontakt für Studieninteressierte

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0841/9348-1370

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Fr 10 bis 12 Uhr


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