Prüfungsverfahren
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von einer Prüfung, zu der eine form- und fristgemäße Anmeldung erfolgt ist, zurückzutreten und eine Nachfrist zu beantragen.
Ein wirksamer Rücktritt ist zwingend erforderlich, wenn die Prüfung bereits angetreten wurde (Rücktritt während der Prüfung) oder es sich um eine Prüfung handelt, für die in diesem Semester eine Frist zur Ablegung besteht (Wiederholungs- bzw. Regelfrist). Ohne wirksamen Rücktritt wird die Prüfung andernfalls mit der Note 5,0 bewertet.
Den Antrag und das ausführliche Infoblatt hierzu finden Sie in Ihrem Primuss Portal.
Ein Antrag auf Rücktritt vor der Prüfung ist nicht erforderlich, wenn es sich um das erstmalige Ablegen der Prüfung handelt, keine Regelfrist betroffen ist und die Prüfung noch nicht angetreten, d. h. die Prüfungsaufgabe noch nicht gestellt bzw. ausgehändigt wurde.
Den Antrag und Hinweise zur Gewährung von Nachteilsausgleich finden Sie in Ihrem Primuss Portal
Überall dort, wo eine Person zweifelsfrei identifiziert werden muss, wie bei Prüfungen an Hochschulen, bei Behörden oder vor Gericht, bei öffentlichen Versammlungen und Personenkontrollen muss das Gesicht erkennbar sein. Grundsätzlich muss eine Identifizierung und Überprüfung gewährleistet sein.
Studierenden, die nicht eindeutig identifiziert werden können, ist der Zugang zur Prüfung zu untersagen.
Damit das notwendige Verfahren eingeplant werden kann, ist es von der/dem Studierenden bei der Prüfungsanmeldung mittels eines von der Hochschule vorgegebenen Formulars fristgerecht anzuzeigen.
Studierende, die nicht ohne weiteres identifizierbar sind, müssen vor einer geeigneten beauftragten Person der Hochschule (weiblich für weibliche Studierende oder ggfs. männlich für männliche Studierende), ihr Gesicht zur Identifikation freilegen. Die Überprüfung ist an einem separaten nicht einsehbaren Ort/Raum vorzunehmen.
Anschließend wird die/der identifizierte Prüfungsteilnehmer/in von der beauftragten Person zum Prüfungsraum begleitet, um Verwechslungen zu vermeiden. Dies gilt auch bei kurzfristigem Verlassen des Prüfungsraums.
Gleichzeitig erfolgt in diesem Zusammenhang die Überprüfung auf unerlaubte Hilfsmittel.
Den Antrag finden Sie in Ihrem Primuss Portal.
Vollständig ausgefüllte Anträge muss bis zum Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums vorliegen.