Servicegebühren für Studierende aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR)

Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) erhebt ab dem Wintersemester 2024/25 gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Servicegebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für Studierende aus Drittstaaten*. Mit diesen Gebühren werden die Angebote für das Onboarding, die Integration und den Berufseinstieg für internationale Studierende ausgebaut. Die Leistungen werden in einem neu gegründeten International Welcome Centers (IWC) verortet. Sie zahlen weiterhin den Studierendenwerksbeitrag pro Semester.

 

Wer zahlt Servicegebühren?

Personen, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2024/25 mit einer *Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR) neu aufnehmen. Die Studiengebühren werden für die Dauer des gesamten Studiums und der Immatrikulation an der THI erhoben.

Welche Leistungen bietet die THI an?

Wir verbessern unseren Service im IWC des International Offices in folgenden Bereichen:

Onboarding 

  • Digitale Informationsveranstaltungen und Betreuung nach der Zulassung  
  • Informationen und Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Informationen zur Wohnungssuche 
  • Unterstützung bei Fragen zu Studium und Aufenthalt in Deutschland

Integration und Deutschkurse

  • Interkulturelle Seminare
  • Allgemeine und fachliche Deutschkurse 
  • Landeskundliche Veranstaltungen und Exkursionen

Berufseinstieg

  • Workshops und Veranstaltungen rund um Bewerbung, Praktikum, Abschlussarbeiten und Berufseinstieg
  • Aufbau einer Kontaktdatenbank mit Unternehmen
  • Bewerbungsunterstützung inklusive Bewerbungsmappencheck

International Welcome Center - How THI will get you on board!

Für folgende Personen werden bei entsprechender Prüfung keine Servicegebühren erhoben

  • Deutsche oder Deutschen Gleichgestellte.
  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats und/oder des EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). 
  • Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben. Dazu zählen nicht diejenigen, die lediglich ein Studienkolleg besucht haben.
  • Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits an der THI immatrikuliert sind und diesen Studiengang fortsetzen. 
  • Schutzsuchende aus der Ukraine nach § 24 AufenthG
  • Austauschstudierende, Gaststudierende, Summer School- und Weiterbildungsteilnehmer (für diese werden z.T. Studiengebühren erhoben).
  • Studierende, die im Rahmen einer Promotion immatrikuliert sind.
  • Weitere Personen, die nach der Gebühren- und Entgeltsatzung der THI berechtigt sind, im Bewerbungsportal einen Antrag auf Erlass der Servicegebühren zu stellen und deren Antrag genehmigt wird.

Link zur Gebühren- und Entgeltsatzung der THI(Bitte beachten Sie insbesondere auch Anlage 2)