Das Studium mit Kind stellt für die Eltern in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar: es müssen nicht nur die Anforderungen des Studiums gemeistert werden, sondern auch die Betreuung und Erziehung des Kindes muss organisiert werden. Hinzu kommt gerade für studierende Eltern oft eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Die Technische Hochschule Ingolstadt hat sich das Ziel gesetzt, die Studierenden mit Kind optimal zu unterstützen und die Eltern bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen nicht alleine zu lassen. Die Hochschule hält für ihre Studierenden mit Kind ein breites Unterstützungsangebot bereit, das von der Möglichkeit der Beurlaubung bis zur Kinderbetreuung reicht. Ergänzt wird das Angebot durch eine persönliche Beratung: telefonisch, per Mail oder vor Ort. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin mit der Gleichstellungsbeauftragten.
Studieren mit Kind
Teilzeitstudium
Die Lebenswirklichkeit vieler Studierender entspricht heute nicht mehr der von früher. Der „Normalstudent“ – Anfang zwanzig, kinderlos, finanziell abgesichert und Vollzeitstudent – ist nur noch selten die Regel. Auf diese Entwicklung reagiert die Hochschule Ingolstadt.
Seit einigen Jahren kann man an der THI Business School im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre neben dem bestehenden Vollzeitstudiengang auch in Teilzeit studieren. Der Teilzeitstudiengang wurde speziell für Studierende eingerichtet, die aufgrund besonderer Lebenssituationen begründeten Teilzeitbedarf haben. Die Inhalte des Teilzeitstudiengangs entsprechen dem Vollzeit-Bachelor Betriebswirtschaftslehre, den Studierenden steht jedoch mehr Zeit zur Verfügung, um sich z.B. besser um die Betreuung ihrer Kinder oder von Angehörigen kümmern zu können.
Beurlaubung
Die THI bietet Studierenden die Möglichkeit, sich wegen Mutterschutz bzw. Elternzeit bis zu maximal sechs Semestern beurlauben zu lassen. Die Besonderheit dieser Regelung ist, dass die Studierenden während dieser Beurlaubung – im Gegensatz zur Beurlaubung aus anderen Gründen – auch an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen ablegen können. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.
Diese Regelung bietet studierenden Eltern die Möglichkeit, Studium und Kind zu vereinbaren. Sie können ihr Studium entweder regulär fortsetzen oder sich durch die Beurlaubung eine Art „individuelles Teilzeitstudium“ organisieren.
Generelle Infos zur
Beurlaubung vom Studium
Räumlichkeiten zum Wickeln und Stillen
Im 2. Stock von Gebäude F befindet sich in F 114 das Eltern-Kind-Büro, das allen Angehörigen der THI mit Kind als Rückzugsmöglichkeit, zum Arbeiten, Wickeln oder Stillen zur Verfügung steht. Für den Zugang zum Eltern-Kind-Büro muss man sich einmalig bei der Gleichstellungsbeauftragten anmelden.
Im Gebäude Z befindet sich zudem der Raum der Stille, der zur Entspannung und zum Stillen genutzt werden kann. Der Raum der Stille ist jederzeit geöffnet. Gelegentlich finden hier auch Entspannungskurse statt.
Weitere Wickelplätze befinden sich in der barrierefreien Toilette im ersten Stock gegenüber der Bibliothek, im Gebäude F im Sanitätsraum F 216, im Gebäude G und J in den barrierefreien Toiletten im Erdgeschoss, sowie im Toilettenbereich der Mensa.
Mutterschutz
Infos zum Mutterschutzgesetz ab 1.1.2018
Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen ab dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes. Mutterschutz wird nun grundsätzlich gewährt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Damit Sie vom Mutterschutz profitieren, müssen Sie laut §15 MuSchG Ihre Schwangerschaft so bald wie möglich der Hochschule melden.
Setzen Sie sich daher, wenn Sie schwanger sind oder stillen, bitte umgehend mit dem Service Center Studienangelegenheiten in Verbindung. Nur wenn Sie sich melden, können Sie Ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um Ihre Schwangerschaft und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ansprechpartner für die Meldung und alle prüfungsrechtlichen Belange rund um den Mutterschutz ist das
Service Center Studienangelegenheiten (SCS)
Mutterschutzrechtliche Schutzfristen
Am 01.01.2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.05.2017, BGBl. I S. 1228) in Kraft getreten.
Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen gelten auch für Studentinnen. Diese sind im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht (in Sonderfällen zwölf) Wochen nach der Entbindung von ihrer Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium (z.B. Teilnahme an Prüfungen) befreit. Allerdings können betroffene Studentinnen durch ausdrückliches Verlangen gegenüber der Hochschule auf den gesetzlich vorgesehenen Schutz vor und/oder nach der Entbindung verzichten, wobei diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
Außerdem gelten für Stillzeiten Sonderregelungen.
Neben einigen weiteren materiellen Änderungen sieht das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eine Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes vor. Insbesondere ist das MuSchG auch auf schwangere oder stillende Studentinnen anwendbar, wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.