Förderraten Erasmus+
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Zielgruppe
Förderung der Studierendenmobilität (Theoriesemester und Praktikum), sowie des Personal- und Dozentenaustausches
Zielland
Partnerhochschule der Heimatuniversität bzw. Gastunternehmen befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien sowie in der Türkei.
Förderraten für Langzeitmobilitäten
Der/die Teilnehmende erhält maximal 120 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU.
Ländergruppe I (Förderung: ab WS 24/25 600,-€/Monat)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
Ab WS 2024/25 mit Erasmus-Förderung:
- Auslandssemester: Birmingham Newman University (England)
- Auslandspraktikum: Großbritannien
Ländergruppe II (Förderung: ab WS 24/25 540,-€/Monat)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe III (Förderung: ab WS 24/25 540,-€/Monat)
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Ländergruppe IV Erasmus international (Förderung: ab WS 24/25 700,-€/Monat)
- Ab WS 2024/25:
- Auslandssemester: Universidad Peruana de Ciencias aplicadas (Perú)
Förderraten Kurzzeitmobilitäten (Blended Short Term Mobilities)
- Aufenthalte (Studium oder Praktikum) von 5 bis zu 30 Tagen
Förderung Tag 1 - 14: 70,-€
Förderung Tag 15 - 30: 50,-€
Sonderzahlungen
Praktikanten erhalten ein Traineeship Top-Up in Höhe von 150 € pro Monat.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich 250 € pro Monat.
Auf diese Zusatzförderung haben Anspruch:
- Erstakademiker,
- berufstätige Studierende,
- Studierende mit Behinderung,
- Studierende mit chronischer Erkrankung und
- Studierende mit Kind.
Um das Social Top-Up zu benatragen ist zwingend eine ehrenwörtliche Erklärung im Original zusammen mit dem Grant Agreement einzureichen.
Weitere Informationen zu Förderbestimmungen finden Sie unter dem Reiter Inklusion und Chancengleichheit.
Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?
Erasmus (KA131 inkl. KA131 International)
- alle ST-Mobilitäten,
- Studierende, die an einer Kurzzeitmobilität teilnehmen
- Erasmus International (Partnerländer): alle SM- und ST-Mobilitäten
Studierende, die an einer innereuropäischen Langzeitmobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale. Dies liegt daran, dass sich die NA DAAD im Aufruf 2024 für einen ‘Opt Out’ in Bezug auf die Förderung von Reisekosten für Langzeitmobilitäten entschieden hat. Weitere Infos zu dieser Entscheidung finden Sie hier.
Reisekostenpauschale
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Im Aufruf 2024 können zusätzliche Reisetage für umweltfreundliches und nicht-umweltfreundliches Reisen beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden (Langzeit- und Kurzzeitmobilität in Erasmus+ und Erasmus+ International) unabhängig von der Dauer der Mobilität oder der Einstufung als Teilnehmende/Teilnehmender mit geringeren Chancen. Gefördert werden bis zu zwei Tage bei nicht-umweltfreundlichem reisen und bis zu sechs Tage bei umweltfreundlichen Reisen gemäß den Richtlinien der individuellen Unterstützung.*
Beantragung von Reisetagen
Die finanzierten Reisetage werden obligatorisch finanziert, wenn Teilnehmende in der ehrenwörtlichen Erklärung nachweisen, dass ein tatsächlicher Bedarf an der Finanzierung dieser Reisetage besteht, es sei denn, es gibt einen genauen Grund, dies nicht zu tun.
Die Entscheidung über die Gewährung von zusätzlichen Reisetagen erfolgt individuell auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden. Der Bedarf ergibt sich aus der individuellen Darstellung in der ehrenwörtlichen Erklärung der Teilnehmenden.
*Die Mindestaufenthaltsdauer von 120 Tagen wird gefördert. Alle Tage darüber hinaus werden als Zero Grant Tage angerechnet.
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
- Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
- oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
Sowie
- Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen