Vergaberichtlinien

  • Die Vergabe ist weder an die Konfessionszugehörigkeit gebunden, noch von der jeweiligen Staatsangehörigkeit abhängig.
  • Es sind Studierende aller Fakultäten und Fachbereiche einzubeziehen.
  • Beihilfen können nur Studierende erhalten, die mindestens im 2. Semester an einer bayerischen Hochschule studieren.
  • Die Beihilfen sind schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind eine Befürwortung des zuständigen Hochschulprofessors/Hochschulprofessorin hinsichtlich der Ausgaben und bisherigen Studienleistungen sowie eine Kostenzusammenstellung beizufügen.
  • Die Studierenden müssen die zweckentsprechende Verwendung der Beihilfe innerhalb einer angemessenen (von der Hochschule festgelegten) Frist durch quittierte Rechnungen nachweisen; die Quittungen werden von der Hochschule einbehalten.
  • Die Beihilfe kann nur mittellosen Studierenden gewährt werden. Als mittellos können Studierende angesehen werden, die Leistungen nach dem BAföG erhalten. Bedürftigkeit kann ebenfalls angenommen werden, wenn die/der Studierende glaubhaft versichert, dass das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der/des Studierenden selbst.
  • Im Laufe des Studiums kann die/der Studierende nur in Ausnahmefällen ein zweites Mal berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Je nach Anforderungen eines Studiengangs werden z.B. Bücher, Taschenrechner oder Computer gefördert. Die Notwendigkeit muss immer durch eine zuständige Professorin/einen zuständigen Professor bestätigt werden. Die Hochschule behält sich vor nur einen Teil der eingereichten Forderungen zu begleichen. Des Weiteren ist es wichtig, dass die eingereichte Rechnung über die geforderten Materialien immer auf den Studierenden selbst ausgestellt ist. Nur dann ist eine Auszahlung möglich!

Bewerbungsverfahren

Studierende der Technischen Hochschule Ingolstadt, die mindestens im 2. Semester sind, können sich ab sofort via PRIMUSS für das Oskar-Karl-Forster Stipendium bewerben. Das Stipendium wird unter Berücksichtigung der genannten Richtlinien nach dem Windhundprinzip vergeben.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Herr Fabian Meyer (fabian.meyer@thi.de) oder an stipendium@thi.de wenden.

Kontakt

Referent Standortentwicklung
Fabian Meyer, M. Sc.
Tel.: +49 841 9348-4674
Raum: CN007
E-Mail:

Weitere Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: stipendium@thi.de